Entscheidungsstichwort (Thema)
Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen
Leitsatz (redaktionell)
Die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu einem vom Arbeitgeber nicht unterzeichneten Text, der die von § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG geforderten Angaben enthält, ist ausreichend, einen etwaigen Schriftformverstoß zu heilen.
Normenkette
KSchG § 17 Abs. 2 S. 1; BGB § 126 Abs. 1; Richtlinie 98/59/EG Art. 2 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b
Verfahrensgang
ArbG Paderborn (Urteil vom 27.05.2010; Aktenzeichen 1 Ca 1971/09) |
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Dezember 2010 – 6 Sa 1106/10 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Gallner, Spelge, Schäferkord, Reiner Koch
Fundstellen
Dokument-Index HI3511017 |
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