Die Kalkulation der Beiträge für den Basistarif durch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist gesetzlich vorgegeben. Sie werden auf der Basis gemeinsamer Kalkulationsgrundlagen für alle beteiligten Unternehmen ermittelt.[1] Dies ist erforderlich, da mit dem Basistarif auch eine Portabilität der Altersrückstellungen innerhalb der privaten Krankenversicherung eingeführt wurde. Für den Basistarif ist aufgrund des Kontrahierungszwangs ohne Möglichkeit von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen außerdem ein Risikoausgleich durchzuführen.[2] Auch dieser setzt eine weitgehend einheitliche Kalkulation voraus.

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