Der Arbeitgeber erbringt im Leistungsfall unmittelbar an seinen ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln die Versorgungsleistungen.

Das Unternehmen übernimmt mit einer Direktzusage unmittelbare Versorgungsverpflichtungen und ist – im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen – selbst Träger der Versorgung. Damit geht das Unternehmen eine aufschiebend bedingte Verbindlichkeit ein.[1] Mit der Zusageerteilung entsteht eine wirtschaftliche Last, die in Form der Rückstellungsbildung zu berücksichtigen ist.[2] Die Erfassung der Pensionsverpflichtung in der Bilanzposition "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" führt einerseits zu einer Verminderung des Betriebsvermögens und andererseits im Rahmen der Gewinnermittlung zu einer Minderung des Unternehmensergebnisses. Dadurch wird erreicht, dass spätere Ausgaben zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen aus der Direktzusage aufwandsmäßig bereits das Wirtschaftsjahr belasten, in dem die Verbindlichkeit rechtlich oder wirtschaftlich bestand bzw. verursacht wurde.

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