Pensionsfonds sind nicht körperschaftsteuerbefreit. Nach § 4e EStG sind die Arbeitgeberbeiträge an den Pensionsfonds als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen beim Pensionsfonds dienen.

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