Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. haftungsausfüllende Kausalität. medizinischer Eingriff. mittelbare Unfallfolge

 

Leitsatz (amtlich)

Führt ein zu diagnostischen Zwecken durchgeführter medizinischer Eingriff zu einem weiteren Gesundheitsschaden, so ist dieser als mittelbare Unfallfolge von der zuständigen Berufsgenossenschaft schon dann zu entschädigen, wenn der Eingriff in erster Linie zwar zur Aufklärung unfallfremder Gesundheitsstörungen dienen sollte, zugleich aber auch der objektiv begründete Verdacht bestand, daß die unfallfremden Gesundheitsstörungen durch die Unfallfolgen verschlimmert worden sein könnten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1660488

Breith. 1999, 507

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