hier: Gemeinsames Rundschreiben vom 2.12.2021 zu den leistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit § 33a SGB V – Digitale Gesundheitsanwendungen

Sachstand:

Am 19.12.2019 ist mit dem "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)" vom 18.12.2019 der Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen in § 33a SGB V als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert worden (vgl. BGBl. I Nr. 49 S. 2562 ff.).

Gemäß § 33a Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Medizinprodukten niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen (digitale Gesundheitsanwendungen). Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen, die

  1. vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e [SGB V] aufgenommen wurden und
  2. entweder nach Verordnung des behandelnden Arztes oder des behandelnden Psychotherapeuten oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden.

Für die Genehmigung nach § 33a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V ist das Vorliegen der medizinischen Indikation nachzuweisen, für die die digitale Gesundheitsanwendung bestimmt ist.

Vor dem Hintergrund einer einheitlichen Verfahrensweise der Krankenkassen war eine Erörterung der sich aus der Vorschrift des § 33a SGB V ergebenen leistungsrechtlichen Fragen erforderlich. Die dabei erzielten Ergebnisse wurden in einem gemeinsamen Rundschreiben zusammengefasst.

Besprechungsergebnis:

Die Besprechungsteilnehmerinnen und Besprechungsteilnehmer verabschieden das Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit § 33a SGB V – Digitale Gesundheitsanwendungen.

Anlage

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