hier: Übergang der Federführung auf den GKV-Spitzenverband
Sachstand:
Die Knappschaft ist seit 1996 fachfederführender Spitzenverband im Bereich der Krankenversicherung der Rentner und seit dem 1. August 2006 fachfederführender Spitzenverband im Bereich Versorgungsbezüge und dem Zahlstellenverfahren. Zum 1. Juli 2008 hat der GKV-Spitzenverband die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben übernommen. Die entsprechenden Federführungen für die einzelnen Fachgebiete sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich auf den GKV-Spitzenverband übergegangen.
Bedingt durch die personellen Engpässe in der Aufbauphase des GKV-Spitzenverbandes führt die Knappschaft die Federführungsaufgaben im Bereich der Krankenversicherung der Rentner sowie der Versorgungsbezüge und dem Zahlstellenverfahren im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes absprachengemäß bis zum 31. Dezember 2009 weiter aus.
Es ist die weitere Vorgehensweise für die Zeit ab 1. Januar 2010 festzulegen.
Besprechungsergebnis:
Die Fachfederführung im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (einschließlich des KVdRMeldeverfahrens KV-KV) und der Versorgungsbezüge (einschließlich des Zahlstellenverfahrens) geht ab dem 1. Januar 2010 auf den GKV-Spitzenverband über.
In diesem Zusammenhang werden die fachlich die KVdR betreffenden Themen weiterhin in einem separaten Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der DRV-Bund, der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes, behandelt. Die das KVdR-Meldeverfahren KV-KV betreffenden Themen (Aktualisierung der Datensätze KV-KV, der Geschäftsvorfälle KV-KV und des Fehlerkataloges KV-KV) werden weiterhin im Rahmen der Vorbesprechung der Vertreter der Krankenversicherung zur einmal jährlich unter Federführung der Deutschen Rentenversicherung Bund stattfindenden Sitzung der Arbeitsgruppe "Datensätze KV-RV" erörtert.
Die Einladung zur nächsten KVdR-Besprechung erfolgt durch den GKV-Spitzenverband.
Die fachlichen Fragestellungen zur Thematik "Beiträge aus Versorgungsbezügen" werden ab dem 1. Januar 2010 in der Fachkonferenz Beiträge erörtert. Das Zahlstellenverfahren (einschließlich des maschinell unterstützten Zahlstellen-Meldeverfahrens), bestehend aus der Beschreibung der Datensätze, der Geschäftsvorfälle sowie der dazugehörigen Fehlerbeschreibung, wird thematisch der Fachkonferenz Meldungen zugeordnet.
Der entsprechende Informationsaustausch zum aktuellen Sachstand in den einzelnen Themengebieten erfolgt bilateral zwischen der Knappschaft und dem GKV-Spitzenverband.