TOP 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Mitglieder von Organen EU-mitgliedstaatlicher Kapitalgesellschaften;
hier: Aktualisierung der Übersicht zu den Kapitalgesellschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die als Parallelformen mit der deutschen Aktiengesellschaft (AG) und mit der deutschen GmbH gleichgesetzt werden
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben mit ihrem Besprechungsergebnis vom 30./31.03.2009 (Punkt 1 der Niederschrift über die Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs) die versicherungsrechtliche Beurteilung beschäftigter Mitglieder von Organen EU-mitgliedstaatlicher Kapitalgesellschaften in Umsetzung der vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27.02.2008 – B 12 KR 23/06 R – (USK 2008-28) aufgestellten Grundsätze hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Kapitalgesellschaftsformen der EU-Mitgliedstaaten mit einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht bzw. einer GmbH nach deutschem Recht dargestellt und mit einer dem Besprechungsergebnis als Anlage beiliegenden Übersicht abgebildet.
Als einschlägige gesetzliche Äquivalenzregel qualifiziert das BSG die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Abl. 2001 L 294/1). Welche Kapitalgesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten der europäische Gesetzgeber als Parallelformen einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrachtet, ergibt sich aus Anhang I zu Artikel 2 Abs. 1 a. a. O., welche Gesellschaftsformen als einer GmbH nach deutschem Recht vergleichbar behandelt werden, aus Anhang II zu Artikel 2 Abs. 2 a. a. O., auf denen auch die Anlage zum Besprechungsergebnis vom 30./31.03.2009 basiert.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 517/2013 des Rates vom 13.05.2013 (Abl. 2013 L 158/1) wurden die Anhänge I und II zu Artikel 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 a. a. O. wegen des Beitritts Kroatiens zur EU geändert. Die Kapitalgesellschaften nach kroatischem Recht wurden ergänzt und entsprechend zugeordnet.
Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, die Anlage zum Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 30./31.03.2009 mit der Übersicht über die Kapitalgesellschaften der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten durch Ergänzung und Zuordnung der Kapitalgesellschaften nach kroatischem Recht entsprechend zu aktualisieren und in aktualisierter Fassung bekanntzugeben.
Anlage zu TOP 1 Kapitalgesellschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die als Parallelformen einerseits mit der deutschen Aktiengesellschaft (AG) und andererseits mit der deutschen GmbH gleichgesetzt werden
TOP 2 Gemeinsames Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen;
hier: Überarbeitung der Anlagen 2 bis 6
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Regelungen zum Anfrageverfahren zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen in einem gemeinsamen Rundschreiben zusammengefasst. Die aktuelle Fassung des gemeinsamen Rundschreibens trägt das Datum vom 13.04.2010. Anlage 3 dieses Rundschreibens mit Ausführungen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH wurde vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bereits überarbeitet und liegt in der Fassung vom 09.04.2014 vor. Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender weiterer Rechtsprechung sind neben der Anlage 3 weitere Anlagen zu überarbeiten.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung kommen überein, die Anlagen 2 bis 6 des gemeinsamen Rundschreibens zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 13.04.2010 in der jeweils vorliegenden Fassung unter dem Datum vom 08.11.2017 neu bekanntzugeben. Dabei handelt es sich um die
Anlage 2 |
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern |
Anlage 3 |
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH einschließlich der Anhänge 1 und 2 |
Anlage 4 |
Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen |
Anlage 5 |
Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit |
Anlage 6 |
Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH |
Die vorliegenden Anlagen 2 bis 6 ersetzen die verschiedenen bisherigen Fassungen der entsprechenden Anlagen und werden Bestandteil des Gemeinsamen Rundschreibens zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 13.04.2010.
TOP 3 Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der unständig Beschäftigten
Unständig Beschäftigte üben eine Beschäftigung aus, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten für unständig Beschäftigte Besonderheiten, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird (§ 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III, §§ 186 Abs. 2, 190 Abs. 4 und 232 SGB V).
Für die Prüfung der Berufsmäßigkeit einer unständigen Beschäftigung hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Beschlüssen vom 27.04.2016 – B 12 KR 16/14 R und B 12 KR 17/14 R – ausgeführt, d...