Sachverhalt:

0. Über eine Modifizierung und Erweiterung des "Fehlerkataloges zum maschinellen KVdRMeldeverfahren" (Fehlerkatalog) ist zu beraten.
1. Aufgrund des Wegfalls des Sozialausgleichs ab dem 01.01.2015 können alle diesbezüglichen Fehlerprüfungen aus dem KVdR-Plausibilitätsprogramm entfernt werden.
2.

Im Rahmen der Umstellung des KVdR-Plausibilitätsprogramms von Cobol auf Java ist aufgefallen, dass die Fehlerprüfung 5 18 00 02 zur Prüfung der Versicherungsnummer des Rentenberechtigten ins Leere läuft und durch die Prüfung 5 18 00 01 abgefangen wird.

5 18 00 01 Zulässige Belegung: - gültige VSNR (übliche Prüfung)
    - Grundstellung Blanks
5 18 00 02 Ist das Feld leer, muss es mit Blanks gefüllt sein.

Die Fehlernummer 5 18 00 02 kann somit entfallen und wird in die Java-Version des KVdR-Plausibilitätsprogramms nicht mit überführt. Eine Anpassung der derzeit eingesetzten Cobol-Version ist nicht notwendig.

3.

Die Beschreibung der Fehlerprüfung 5 22 00 01 ist aufgrund der doppelten Aufzählung wie folgt anzupassen:

5 18 00 02

Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Blanks, Punkte, Kommata, Binde- und Schrägstriche, Hochkommas, Klammern, und Hochkommata oder Anführungszeichen (DBAN156).

Bei ATDS = 2 oder bei ATMEGD = 17 und WFGD = 50 oder 52 keine Fehlerprüfung
4.

Die Beschreibung der Fehlerprüfung 6 24 00 03 ist wie folgt anzupassen:

6 24 00 03 Wenn ATMEGD 99 enthalten die Felder zum Sachverhalt Nullen Grundstellung (Ausnahme Felder "ATDS" und "ZLMEZT").
5.

Im Rahmen der Umstellung des KVdR-Plausibilitätsprogramms von Cobol auf Java ist aufgefallen, dass die Fehlerprüfung 2 30 nn 04 zur Prüfung des Feldes "PESOFA" ins Leere läuft und durch die Prüfung 2 30 nn 01 abgefangen wird.

2 30 nn 01 Zulässige Belegung: - bei ATMEGD = 01, 10, 20 und 21: 0, 1, 2, 3
    - bei ATMEGD = 22: 1, 2, 3, 4, 5
    - Grundstellung 0
2 30 nn 04 Das Feld darf beim Meldegrund 09 und 30 nicht belegt werden.

Die Fehlernummer 2 30 nn 04 kann somit entfallen und wird in die Java-Version des KVdR-Plausibilitätsprogramms nicht mit überführt. Eine Anpassung der derzeit eingesetzten Cobol-Version ist nicht notwendig.

6.

Da die Institutionskennzeichen der LKK auch in der Beitragssatzdatei enthalten sind, ist die Beschreibung der Fehlerprüfung 2 32 nn 01 wie folgt anzupassen:

2 32 nn 01 Zulässige Belegung: - IK lt. Beitragsatzdatei und IK der landwirtschaftl. KK
    - Grundstellung Nullen
 

Unter Berücksichtigung der Gültigkeitsdauer des IK in der Beitragssatztabelle für Zeiten ab 01.07.1997.

Bei Datensätzen mit ATMEGD = 01, VSNR = VSNRBC und ZTVN = 00000000 wird der Beginn der Gültigkeit des IKRSA in Abhängigkeit vom Rentenantragsdatum (RTAQDT) geprüft (= RTAQDT abzüglich 3 Kalendermonate).

Bei ZTVN = 00000000 oder ZTBS = 00000000 keine Fehlerprüfung
7.

Aufgrund der numerischen Definition der Felder "PEAT" und "SOFAPE" gilt als Grundstellung der Wert "0". Die Beschreibungen der Fehlerprüfungen 7 52 nn 01 und 7 53 nn 02 sind daher wie folgt anzupassen:

7 52 nn 01

Bei ATMEGD 17 und WFGD = 50 darf das Feld nur Blank oder enthalten, wenn

→ BBNRKVAE ungleich EPNR, ungleich 00000000 und ungleich 99999999 (Es handelt sich um gesetzlich Krankenversicherte, wobei die Anfrage nicht von der zuständigen Kasse kommt) oder

→ WFDT ungleich 00000000 und < VNDT (Wegfall des Anspruchs vor Stichtag)
7 53 nn 01

Bei ATMEGD 17 und WFGD = 50 darf das Feld nur Blank oder Null enthalten, wenn

→ BBNRKVAE ungleich EPNR, ungleich 00000000 und ungleich 99999999 (Es handelt sich um gesetzlich Krankenversicherte, wobei die Anfrage nicht von der zuständigen Kasse kommt) oder

→ WFDT ungleich 00000000 und < VNDT (Wegfall des Anspruchs vor Stichtag)
8.

Im Rahmen der Umstellung des KVdR-Plausibilitätsprogramms von Cobol auf Java ist weiterhin aufgefallen, dass die Belegung des Merkmals Teilrente mit 1, 2 oder 3 nur bei Altersrenten zulässig ist, so dass der Fehler 6 28 00 01 wie folgt anzupassen wäre:

6 28 00 01

Zulässige Belegung:

  • bei LEAT 16, 17, 18, 19, 62, 63 oder 65: 1, 2 oder 3.
  • Grundstellung 0
9. Soweit aus anderen Tagesordnungspunkten weitere Modifizierungen am Fehlerkatalog angezeigt sind, sind diese in den Fehlerkatalog einzupflegen.

Beratungsergebnis:

Die Mitglieder der AGDTKVRV nehmen die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und stimmen den Aktualisierungen im Fehlerkatalog zu.

Die Anpassung der Fehlerprüfung 6 28 00 01 sowie die sich aus TOP 5 zum Fehler 6 26 00 06 ergebende Modifizierung werden zum 01.12.2015 zum Einsatz gebracht. Das modifizierte Plausibilitätsprogramm ist den Weiterleitungsstellen der Krankenkassen wie gewohnt rechtzeitig von der DRV Bund zur Verfügung zu stellen.

Der aktuelle "Fehlerkatalog zum maschinellen KVdR-Meldeverfahren" (Stand: 11. Juni 2015) ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anlage [Anlage hier nicht abgebildet. Anmerk. d. Red.]

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