Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 6 Satz 2 SGB V hat der GKV-Spitzenverband einheitlich und verbindlich für alle Krankenkassen sowie für deren Mitglieder und ihre Familienangehörigen die Einheitlichen Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung (Fami-Meldegrundsätze) vom 28. Juni 2011 festgelegt. In § 9 Abs. 7 Satz 1 der Fami-Meldegrundsätze ist geregelt, dass ab dem 1. Januar 2014 das Mitteilungsverfahren zwischen den Krankenkassen nur noch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen darf.
Die Verfahrensbeschreibung regelt die Umsetzung der Meldepflichten der Krankenkassen untereinander und umfasst alle Sachverhalte des Wechsels der Krankenkassenzuständigkeit, soweit die Durchführung einer Familienversicherung betroffen ist und sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Meldung aus § 9 der Fami-Meldegrundsätze ergibt.
Bezugnehmend auf die Diskussion in der Fachkonferenz Beiträge am 17. Juni 2014 zu Top 6 der Beratungsunterlagen bestand Einvernehmen, die vorgebrachten Friktionen im Verfahren, die im Wesentlichen von technischen Fragestellungen geprägt waren, im Rahmen der am 26. Juni 2014 stattfindenden technischen Arbeitsgruppe zum Fami-Meldeverfahren ergänzend zu erörtern.
Ergebnis der vorgenannten technischen Arbeitsgruppe war, die Verfahrensbeschreibung einschließlich der Anlagen in der Fassung vom 22. August 2013 insbesondere im Hinblick auf
- die seit der Einführung des maschinellen Verfahrens erforderlichen Klarstellungen und notwendigen Anpassungen im Bereich der Datenübermittlung und den Verwendungsregeln für die Datensätze und Datenbausteine sowie
- die sich aus der Umsetzung eines maschinellen Fehlerrückmeldeverfahrens ergebenden Änderungen
zu überarbeiten (vgl. Top 1 der technischen Arbeitsgruppe am 26. Juni 2014).
Ergebnis:
Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, die Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen bei Durchführung der Familienversicherung nach Maßgabe der Fami-Meldegrundsätze einschließlich der Anlagen in der Version 1.2 in der zum 1. Januar 2015 respektive 1. Januar 2016 an geltenden Fassung final zu verabschieden. Die aktualisierten Dokumente sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen bei Durchführung der Familienversicherung nach Maßgabe der Fami-Meldegrundsätze