hier: Prüfung der Mitgliedsnummer gegen ein zentrales Verzeichnis zur Verbesserung der Qualität des maschinellen Lohnnachweises
Wie unter TOP 3 dieser Niederschrift dargestellt, weichen die aus den Entgeltmeldungen erstellten Lohnnachweise auf Basis der Datenbausteine Unfallversicherung (DBUV-LN) von den bisherigen Beitragsgrundlagen für die Unfallversicherungsträger mitunter ab. Neben den Angaben eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR ist die Angabe der Mitgliedsnummer in den Entgeltmeldungen eine wesentliche Fehlerquelle. Die Mitgliedsnummer ist das Ordnungskriterium für den DBUV-LN und dient der Identifizierung des Unternehmens. Obwohl bereits getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der Meldequalität greifen, ist die Zahl der fehlerhaften Meldungen zu hoch, um einen produktiven Betrieb aufnehmen zu können. Der Grund dafür ist, dass bislang über die Fehlerprüfung in der Anlage 9.4 zum gemeinsamen Rundschreiben zwar die korrekte Struktur (Länge und zulässige Zeichen), nicht aber die tatsächliche Existenz der Mitgliedsnummer überprüft wird.
Zentrales Verzeichnis der Mitgliedsnummern
Um eine signifikante Verbesserung der gemeldeten Mitgliedsnummern herbeizuführen, wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein zentrales Verzeichnis der Mitgliedsnummern aller Unfallversicherungsträger eingerichtet. Ziel dieses zentralen Verzeichnisses ist es, dass die zu meldende Mitgliedsnummer im Entgeltabrechnungsprogramm und in den maschinellen Ausfüllhilfen vor Abgabe der Meldung auf die tatsächliche Existenz überprüft wird. Weiteres Ziel ist es, dass die Datenannahmestellen der Krankenkassen bei der Annahme von Entgeltmeldungen die gemeldete Mitgliedsnummer gegen das Verzeichnis der DGUV prüfen.
Normalisierungstool
Vor der Prüfung der Mitgliedsnummern gegen das Verzeichnis erfolgt eine Reduzierung der Inhalte der Mitgliedsnummern auf die Grundbestandteile durch ein Normalisierungstool. Hierbei werden alle optionalen Zeichen wie Leerzeichen, Schräg- und Bindestriche entfernt. Dieser Prozess ist erforderlich, da ansonsten alle theoretisch möglichen gültigen Schreibweisen einer Mitgliedsnummer in dem zentralen Verzeichnis hinterlegt werden müssten. Das von der DGUV entwickelte Normalisierungstool wird den Softwareerstellern von Entgeltabrechungsprogrammen, den Datenannahmestellen der Krankenkassen sowie der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) einmalig und bei jeder Änderung zur Verfügung gestellt. Das Normalisierungstool wird bereits bei der DSRV im Rahmen der laufenden Qualitätssicherungsmaßnahmen zum DBUV-LN erfolgreich eingesetzt.
Inhalt und Logik des zentralen Verzeichnisses
Bei der Erstlieferung werden alle Mitgliedsnummern im Verzeichnis enthalten sein, die seit dem 01.01.2009 gültig sind oder waren, also auch Mitgliedsnummern von Unternehmen, die nach dem 01.01.2009 vergeben wurden, inzwischen aber nicht mehr gültig sind. Bei den Aktualisierungslieferungen werden die jeweils seit der letzten Lieferung neu vergebenen Mitgliedsnummern gemeldet. Ein Entfernen von Mitgliedsnummern aus dem Verzeichnis ist nicht vorgesehen, damit das Verzeichnis auch bei Stornierungen immer über die zum Zeitpunkt der Meldung gültigen Mitgliedsnummern verfügt. Das Verzeichnis und der Aktualisierungsdienst werden analog dem Verzeichnis der Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgebaut. Einzige Ausnahme ist die zusätzliche Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dem die jeweilige Mitgliedsnummer zuzuordnen ist. Die neue anwenderbezogene Fehlerprüfung auf Grundlage des zentralen Verzeichnisses wäre im Datenbaustein Unfallversicherung (Feld MITGLIEDS-NR) wie folgt zu beschreiben:
Fehlergrund DBUVv26
Es sind nur Mitgliedsnummern zulässig, die normalisiert im zentralen Mitgliedsnummernverzeichnis der DGUV enthalten sind.
Fehlertext kurz:
Es handelt sich nicht um eine gültige Mitgliedsnummer
Fehlertext lang:
Es handelt sich nicht um eine gültige Mitgliedsnummer
Weiteres Vorgehen
Der GKV-Spitzenverband steht den Wünschen der DGUV offen gegenüber, sieht aber neben den sich hieraus ergebenden Chancen für die Verbesserung des DBUV-LN auch Risiken, die einseitig zu Lasten der Krankenkassen und deren Datenannahmestellen gehen, soweit es aufgrund der Einführung dieser Fehlerprüfung (erneut) zu Massenabweisungen von Entgeltmeldungen kommt. Dies muss ausgeschlossen werden. Insoweit sind vor dem Einsatz der Prüfung gemeldeter Mitgliedsnummern auf Grundlage eines zentralen Verzeichnisses und des Normalisierungstools folgende Voraussetzungen zu schaffen:
1. Geschäftsprozessbeschreibung zur Durchführung der Prüfung
Der Prozess zur konkreten Prüfung durch die Datenannahmestellen der Krankenkassen wird beschrieben; insbesondere technische Aspekte wie die Frage der Rechnerlaufzeiten und der Anwendung des Normalisierungstools sind darzustellen. Ferner wird die Aktualisierungsform der Daten durch die DGUV beschrieben. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes muss die Aktualisierung analog dem angesprochenen Verfahren mit der BA taggle...