hier: Änderung des Aufbaus der Rückmeldedatei
Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zum Aufbau eines Kommunikationsservers zur Sicherstellung eines vollständig elektronischen Datenaustausches zwischen den Arbeitgebern bzw. deren beauftragten Stellen und den Datenannahmestellen der Sozialversicherung ist es aus Sicht der Arbeitsgruppe der gesetzlichen Krankenversicherung "Kommunikationsserver" erforderlich, die Struktur der Rückmeldeinformationen in das gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" aufzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Rundschreibentext zu Textziffer 2.8 wie folgt zu fassen:
Zitat
2.8 Elektronische Rückmeldungen an den Arbeitgeber
2.8.1 Allgemeines
Die elektronischen Rückmeldungen an den Arbeitgeber erfolgen generell verschlüsselt nach den Richtlinien für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen in der jeweils gültigen Fassung.
Die erforderliche Verschlüsselung der Daten setzt voraus, dass jeder Empfänger- Betriebsnummer ein Zertifikat zugeordnet werden kann. Sofern zu einer Empfänger- Betriebsnummer mehrere gültige Zertifikate vorhanden sind, erfolgt die Verschlüsselung mit dem aktuellsten Zertifikat dieser Betriebsnummer.
2.8.2 Aufbau der Rückmeldedatei
Die elektronischen Rückmeldungen an die Arbeitgeber über den Kommunikationsserver erfolgen grundsätzlich in Datensatzstrukturen des DEÜV-Verfahrens.
Bei den Rückmeldungen (ausgenommen VSNR-Vergaben) werden zur Identifikation der Datenlieferung Vorlaufsatz, Datensatz Kommunikation und Nachlaufsatz der Ursprungsdatei des Arbeitgebers in die Rückmeldedatei übernommen.
Rückmelde-Typ |
Aufbau Datensatz (** von der DAV erstellte Datensätze) |
Fehlerfrei |
VOSZ** (VOSZ DSKO NCSZ DBFE) NCSZ** |
Teilabweisung |
VOSZ** (VOSZ DSKO (DSME +n DBFE) NCSZ) NCSZ** |
Totalabweisung |
VOSZ** (VOSZ DSKO NCSZ+ n DBFE) NCSZ** |
VSNR-Vergaben |
VOSZ** (n DSME) NCSZ** |
Die Besprechungsteilnehmer stimmen dem Lösungsvorschlag zu. Das gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" wird entsprechend ergänzt. Eine mögliche Aufnahme eines zusätzlichen DSKO mit den Daten der Datenannahmestellen in die Rückmeldedatei an die Arbeitgeber fand nach ausführlichem Meinungsaustausch mehrheitlich keine Zustimmung.
Das geänderte gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 19.05.2009 (Version 2.37) ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung dieses Rundschreibens.