Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zuletzt mit ihrer gemeinsamen Verlautbarung vom 08.05.2012 die versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dargestellt und mit den der Verlautbarung als Anlagen beiliegenden Übersichten über berufliche Bildungsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Folgen abgebildet. Die betriebliche Ausbildung war bisher nicht Teil der Übersicht über berufliche Bildungsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der BA. Diese wurde nunmehr aufgenommen, um auch die im Jahr 2015 eingeführte Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III darzustellen. Im Zuge dieser Berücksichtigung wurde der Aufbau der Übersicht in Teilen verändert. Des Weiteren wurde ein Musterstreitverfahren zur Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von Rehabilitanden in einer außerbetrieblichen Ausbildung berücksichtigt.

Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, die gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich der Anlage 1 aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen zu aktualisieren. Die aktualisierte gemeinsame Verlautbarung trägt das Datum vom 20.04.2016 und ist als Anlage beigefügt. Sie gilt für die Beurteilung von Maßnahmen bzw. Ausbildungen, die ab 01.07.2016 beginnen, und ersetzt die bisherige gemeinsame Verlautbarung vom 08.05.2012.

Anlage
GR 20.04.2016: Versicherungsrechtlich Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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