hier: Ergänzende Fehlerprüfung im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) bei einem unfallversicherungspflichtigen Entgelt (UV-Entgelt) von mehr als 0,00 EUR
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 14./15.03.2012 wurde unter TOP 3 wegen der Erweiterung der UV-Gründe die Fehlerprüfung DBUV184 angepasst. Durch die Umstellung dieser Fehlerprüfung kann es jedoch zu Kombinationen kommen, bei denen trotz der Meldung eines UV-Entgelts von mehr als 0,00 EUR die Angabe eines UV-Grundes nicht beanstandet wird. Um diesen Sachverhalt auszuschließen, wird eine weitere Fehlerprüfung aufgenommen, die bei einem gemeldeten UV-Entgelt mit mehr als 0,00 EUR die Angabe eines UV-Grundes durch den Arbeitgeber nicht zulässt.
Fehlernummer DBUV185:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG ungleich Nullen) sind die UV-Gründe (UVGD) "A07", "A08", "A09", "B01", "B02", "B03", "B04", "B05", "B06" oder "B09" unzulässig.
Fehlerkurztext:
UV-GD bei UV-EG ungleich Nullen unzulässig
Fehlerlangtext:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen und UVEG ungleich Grundstellung (Nullen) sind die UV-Gründe (UVGD) A07, A08, A09, B01, B02, B03, B04, B05, B06 oder B09 unzulässig
Als Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird der 01.12.2012 festgelegt.
Die geänderte Anlage 9.4 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 21.06.2012 (Version 2.48).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen