Sachstand:
0. | Über eine Modifizierung und Erweiterung zum "Fehlerkatalog zum maschinellen KVdR-Meldeverfahren" ist zu beraten. | ||||||||||||
1. | Die Mitglieder der AGDTKVRV haben in der Sitzung 1/2006 unter TOP 7 (Ziffer 2 des Sachverhalts) die Unterarbeitsgruppe "UAGDTKVRV" u. a. gebeten, die dort genannten Bestandsfehler der Krankenkassen anhand von Einzelfällen zu prüfen und bis zum 31.12.2006 einen Lösungsvorschlag zur künftigen Ausgestaltung der Bestandsfehlerprüfungen zu erarbeiten. Im Bereich der AOK und des VdAK sowie bei der Knappschaft sind die dort verwendeten Bestandsfehler überprüft worden. Dabei wurden teilweise unterschiedliche bzw. von der Systematik des Fehlerkataloges abweichende Sachverhalte festgestellt. Diese festgestellten Unzulänglichkeiten in der Verarbeitung bzw. Fehlerauszeichnung sind zwischenzeitlich behoben bzw. sind die entsprechenden Korrekturen beauftragt worden. Mit E-Mail vom 25.08.2006 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund die benannten KV-Vertreter gebeten, verschiedene Mustersachverhalte dahingehend zu untersuchen, ob und ggf. welche KVdR-Fehler von den Krankenkassen in diesen Fällen vergeben werden. Das Ergebnis dieser Umfrage wurde mit E-Mail vom 08.02.2007 bekannt gegeben und ein Vorschlag zur Definition der zukünftigen Fehlerprüfungen vorgelegt. Den zu diesem Vorschlag eingegangenen Antworten war zu entnehmen, dass eine Abstimmung auf schriftlichem Wege nicht Ziel führend möglich sei. Daher hat, nach entsprechender Abstimmung innerhalb der UAGDTKVRV, am 24.04.2007 eine diesbezügliche Besprechung bei der DRV Braunschweig-Hannover stattgefunden. Zur Lösung der noch offenen Fragen soll nach Ansicht der Besprechungsteilnehmer, Frau Moratzky (AOK-Systems), Herr Bockholt (DAK), Herren Kleffmann und Schade (DRV Braunschweig-Hannover) sowie Herren Glauer und Konrad (DRV Bund), künftig zwischen folgenden Fehler-Fallgruppen unterschieden werden:
Die Besprechungsteilnehmer schlagen vor, das dargestellte Ergebnis der AGDTKVRV zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen. Die Realisierung der vorgeschlagenen Verfahrensumstellung sollte zum 01.10.2007 angestrebt werden. |
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2. | Spätestens ab dem 01.10.2007 (siehe TOP 11) erfolgt der Datentransfer im maschinellen KVdR-Meldeverfahren mit dem Zeichensatz ISO 8859-1. Somit ist zu prüfen, ob sich dadurch auch Auswirkungen auf die Plausibilitätsprüfungen ergeben. Insbesondere werden hierzu die Prüfungen zu den Fehlernummern 0 11 00 01, 5 11 00 01, 0 12 00 01, 5 12 00 01, 2 26 nn 07 und 7 43 nn 06 erwähnt. Weiter sollte festgelegt werden, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt der erweiterte Zeichenvorrat im maschinellen KVdR-Meldeverfahren z. B. auch für die Namensschreibweise genutzt werden kann (siehe auch TOP 11). |
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3. | In der Praxis sind bei den Rentenversicherungsträgern vereinzelt Fälle aufgetreten, in denen diesen der Zeitpunkt des Todes des Rentenberechtigten nicht bekannt ist. Der da... |
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