hier: Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzung

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 24./25.11.2009 ist zu TOP 13 die Entscheidung getroffen worden, den DSME zu erweitern und den DBUV zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hierzu wurden in einer temporären Arbeitsgruppe, die vom 27. bis 29.01.2010 tagte, erarbeitet.

Erweiterung des DBUV

Zur transparenten Darstellung von Besonderheiten (Entgeltmeldungen ohne DBUV) und derzeit nicht abbildbaren Fallgestaltungen (Anlage 1) ist die Struktur des DBUV abzuändern. Hierbei sind an den Umsetzungszeitpunkt hohe Anforderungen zu stellen, da insbesondere die bisher nicht abbildbaren Fallgestaltungen unmittelbare Auswirkungen auf den aus diesen Daten ab 2012 ausschließlich zu erstellenden Lohnnachweis und der sich daraus ergebenden Finanzierung der Unfallversicherung haben. Zudem müssen Defizite beim Einsatz technischer Veränderungen zum Jahreswechsel möglichst ausgeschlossen werden.

Die Änderung der bestehenden Struktur des DBUV setzt allerdings eine neue Version des DSME voraus, was zu technischen Umstellungsarbeiten in allen betroffenen Systemen der Sozialversicherung und Arbeitgeber führen wird. Die Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben in der Arbeitsgruppensitzung darauf hingewiesen, dass der geänderte DBUV Grundvoraussetzung für die Erstellung von Lohnnachweisen ist, die in allen Fällen – insbesondere auch für kommunale Ausnahmebetriebe – den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Vor diesem Hintergrund hält die DGUV eine Einführung des geänderten DBUV bis spätestens 01.01.2011 für notwendig, wenn vermieden werden soll, dass es zu nicht verwertbaren Lohnnachweisen für das Jahr 2011 kommt.

Unter Berücksichtigung des dargestellten Spannungsfeldes und der fixen Auslieferungszeitpunkte der Kernprüfung (jeweils 01.06. und 01.12.) halten die Vertreter der Krankenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) die Forderung der DGUV für unrealistisch und schlagen folgende Zeitschiene vor, die letztendlich auch von den Vertretern der Unfallversicherung unterstützt wird:

01.06.2011: Einsatz des erweiterten DBUV mit neuer Version 02 des DSME
01.07.2011: Meldungen nur noch mit neuer Prod-/Mod-ID zulässig
01.12.2011: Technisch und fachlich fehlerfreie Daten in Jahresmeldungen für 2011
  01.01.2012: Lohnnachweis mit teilweiser Berücksichtigung der Sonderfälle[1]
1 01.01.2013: Lohnnachweis mit Berücksichtigung der Sonderfälle

Darüber hinaus sollten folgende Festlegungen getroffen werden:

  • Der Einsatzzeitpunkt 01.06.2011 ist maßgeblich für die Fehlerprüfung (nicht das Erstelldatum).
  • Die einmonatige Karenzzeit, in der Meldungen mit einer nicht mehr gültigen Prod/Mod-ID abgegeben werden können, gilt auch hier. Danach werden (ab dem 01.07.2011) Entgeltmeldungen mit alter Prod-/Mod-ID abgewiesen.
  • Stornierungen von Altzeiträumen nach dem 01.06.2011 für Zeiträume vor dem 01.06.2011 können mit der alten Version abgegeben werden. In diesen Fällen sind die Stornierungsmeldungen von den Datenannahmestellen zu konvertieren.

Die Rahmenbedingungen für die Konvertierung sollten in einer der nächsten Meldebesprechungen festgelegt werden. Zur Berücksichtigung der Verarbeitungszeit von Meldungen auf dem Weg von der Kranken- zur Rentenversicherung wird eine Übergangszeit von einem Monat berücksichtigt. Die Möglichkeit der technischen Umsetzung einer Übergangslösung, die die Sonderfälle im Meldeverfahren bereits ab 01.01.2011 abbildet, sehen die Vertreter der Krankenversicherung und der DRV Bund aufgrund der geringen Umsetzungszeit nicht.

Zur Umsetzung der neuen Datensatzstruktur stellt die DGUV drei Lösungsvarianten zur Erweiterung des DBUV vor. Die Arbeitsgruppenmitglieder sprechen sich für die Variante aus, mit der die erforderlichen Veränderungen aus technischer Sicht am komfortabelsten umgesetzt werden können. Der überarbeitete DBUV ist als Anlage 2 beigefügt.

Alle bisherigen Umgehungslösungen, bei denen kein oder kein vollständiger DBUV erwartet wird, sollen künftig in einem neuen Feld "UV-Grund" abgebildet werden. Hierzu zählen insbesondere die fiktiven Gefahrtarifstellen.

Folgende Sachverhalte werden in dem Feld UV-Grund abgebildet:

UV-GRUND Erläuterung
  Grundstellung (Leerzeichen)
  Angabe des UV-Trägers ist erforderlich, MTNR ist entbehrlich:
A07 Meldungen für Arbeitnehmer der UV-Träger (GTST 77777777)
A08 Beitragsbemessung bei landw. BG (GTST 88888888, Anlage 19b)
A09 Beitragsbemessung nicht nach EG (GTST 99999999, Anlage 19a)
  Angabe des UV-Trägers und der MTNR ist erforderlich
B01 Entsparung von ausschließlich sv-pflichtigen Wertguthaben (Beitragspflicht in der UV bereits in der Ansparphase).
B02 Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung
B03 UV-Freiheit gemäß SGB VII[2]
  Angabe des UV-Trägers ist nicht erforderlich
C01 Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die DRV Bund
C06 Meldungen der Krankenkassen (GTST 66666666)

Personengruppenschlüssel ohne DBUV

Die weiteren Gründ...

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