Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Sankt Augustin,

der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V, Kassel,

der Bundesverband der Unfallkassen e.V., München,

und

der AOK-Bundesverband, Bonn,

der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen,

der IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach,

die See-Krankenkasse, Hamburg,

der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel,

die Bundesknappschaft, Bochum,

der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V, Siegburg,

der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V, Siegburg,

schließen am 25.10.1983 folgende Vereinbarungen (jetzt in überarbeiteter Fassung vom 25.10.2001) für die Unfallversicherungsträger und die Krankenkassen, die ihnen durch Erklärung gegenüber ihren Spitzenverbänden beitreten oder die ihren Spitzenverband zum Abschluss ermächtigt haben:

  • Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag Verletztengeld)
  • Verwaltungsvereinbarung über das Verfahren und die Entschädigung bei Einzelaufträgen der Unfallversicherungsträger nach § 189 SGB VII i V. m. §§ 88 ff. SGB X (VV Einzelauftrag)
  • Verwaltungsvereinbarung über die Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Erstattung von Fahrkosten nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X (VV Fahrkosten)
  • Verwaltungsvereinbarung über die Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Abführung der Beiträge für die Bezieher von Verletzten- oder Übergangsgeld aus der Unfallversicherung nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X (VV Beiträge).

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