In der Meldebesprechung am 25./26.11.2008 wurde unter Punkt 6 eine neue Personengruppe 305 für Personen, die sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art befinden, festgelegt und diverse Änderungen in der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" beschlossen. Zusätzlich zu diesen Änderungen sind jedoch noch weitere Anpassungen notwendig, um die Meldungen des Bundesamtes für Wehrverwaltung (BAWV) an die Rentenversicherungsträger weiterleiten zu können.
Folgende Fehlerprüfungen sind anzupassen:
Änderung DSME170:
Bei
- …
- Meldungen für Grundwehrdienst-, Wehrübungs-, Zivildienstleistende oder Wehrdienstverhältnisse besonderer Art (PERSGR = numerisch und "301" - "303" oder "305"),
- …
ist das Feld ohne Bedeutung und kann auf Grundstellung (Leerzeichen) sein. Fehlerkurztext: "BBNR-KK fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 des Gem. Rundschreibens)". Fehlerlangtext: "Sofern die Betriebsnummer – Krankenkasse angegeben sein muss bzw. angegeben ist, ist der Aufbau gemäß Ziffer 1.3.2.2 des Gemeinsamen Rundschreibens maßgeblich".
Änderung DSME317:
Bei Meldungen mit den Personengruppen (PERSGR) "143", "203", "204", "205", "207" bis "210" oder "301" bis "305" ist nur "N" zulässig.
Fehlerkurztext: "MM-UVDATEN = J, PERSONENGRUPPE unzulässig".
Fehlerlangtext: "Bei Meldungen mit den Personengruppen (PERSGR) 143, 203, 204, 205, 207 bis 210 oder 301 bis 305 ist im Feld Merkmal Unfallversicherung (MMUV) nur der Wert N zulässig".
Änderung DBME117:
Bei Meldungen für Wehrdienst-, Wehrübungs-, Zivildienstleistende oder Wehrdienstverhältnisse besonderer Art (PERSGR im DSME = "301" - "303" oder "305") ist die BYGR = "0100" für Zeiten ab 01.01.2007 (ZRBG > 31.12.2006) unzulässig.
Fehlerkurztext: "BEITRAGSGRUPPE 0100 für Zeiten ab 01.01.2007 unzulässig".
Fehlerlangtext: "Die Beitragsgruppe 0100 ist bei Meldungen für Wehrdienst-, Wehrübungs- und Zivildienstleistende (PERSGR 301 bis 303 oder 305) für Zeiten ab 01.01.2007 unzulässig".
Änderung DBME121:
Bei Meldungen für Wehrdienst-, Wehrübungs-, Zivildienstleistende oder Wehrdienstverhältnisse besonderer Art (PERSGR im DSME = "301" - "303" oder "305") ist die BYGR = "0110" bei Meldungen für Zeiten vor dem01.02.2006 (ZRBG < 01.02.2006) unzulässig.
Fehlerkurztext: "BEITRAGSGRUPPE 0110 für Zeiten vor 01.02.2006 unzulässig".
Fehlerlangtext: "Die Beitragsgruppe 0110 ist bei Meldungen für Wehrdienst-, Wehrübungs- und Zivildienstleistende (PERSGR 301 bis 303 oder 305) für Zeiten vor 01.02.2006 unzulässig".
Änderung DBME162 und 164:
Bei Meldungen für
- …
- ungleich vom Bundesamt für Wehrverwaltung (PERSGR im DSME ungleich "301", "302" und "305")
- …
ist "W" nur zulässig bei einer BBNRVU im DSME in den ersten drei Stellen ungleich 001 - 099 und 987 und "O" nur zulässig bei einer BBNRVU im DSME in den ersten drei Stellen = 001 - 099 oder 987.
Fehlerkurztext DBME162: "KENNZ-RECHTSKREIS gleich W, BBNRVU im DSME 001-099 oder 987".
Fehlerlangtext DBME162: "Das Kennzeichen Rechtskreis W ist nur zulässig, wenn die Betriebsnummer-Beschäftigungsbetrieb nicht mit 001-099 und 987 beginnt".
Fehlerkurztext DBME164: "KENNZ-RECHTSKREIS = O; BBNRVU im DSME ungleich 001-099 und 987".
Fehlerlangtext DBME164: "Das Kennzeichen Rechtskreis O ist nur zulässig, wenn die Betriebsnummer-Beschäftigungsbetrieb mit 001-099 oder 987 beginnt".
Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Änderungen zu. Die Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" ist entsprechend anzupassen (vergleiche Punkt 14). Das gemeinsame Kernprüfprogramm wird zum Einsatztermin 01.06.2009 geändert.