hier: Anpassungen in den technischen Beschreibungen

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 19.10.2016 wurden unter TOP 3 die Gemeinsamen Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren nach § 106 SGB IV beschlossen und im Anschluss durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Auf Grundlage einer weitergehenden Bewertung der technischen Umsetzung im XML Format ergeben sich Änderungsbedarfe in den technischen Beschreibungen, die nachfolgend dargestellt sind:

Anlage 1 der Gemeinsame Grundätze – Antrag Entsendung[1]

Versionsnummer

Die Versionsnummer verfügt über fünf Stellen (inklusive der trennenden Punkte), damit eine Unterscheidung der vorgenommen Änderungen erfolgen kann. Die erste numerische Stelle wird bei grundlegenden Anpassungen der Datensatzbeschreibung hochgezählt, die zweite numerische Stelle kann z. B. Änderungen am Wertevorrat abbilden und die dritte numerische Stelle wird bei Erweiterungen der Prüfungen angepasst.

Absendernummer und Empfängernummer

Angleichung der Formulierung an bestehende Beschreibungen.

Angabe des Erstelldatums

Die Angabe eines Datums erfolgt in einem XML Dokument über einheitliche Datentypen. Diese heißen entweder "date" oder "datetime" und sind bereits definiert. Diese jeweilige Definition wird in der Anlage 1[2] nachvollzogen.

Fehlerkennzeichen

Die Rückmeldung von Fehlern erfolgt über eine gesonderte Ausprägung in den Steuerungsdatensätzen, sodass die Übermittlung der fehlerhaften Datensätze künftig entfallen kann. Daher sind die Ausprägungen zum Fehlerverfahren zu streichen.

Aktenzeichen Verursacher

Auf Anregung von Softwareerstellern wird das Aktenzeichen Verursacher zur besseren Identifizierung von Datensätzen in das Verfahren aufgenommen.

Art der Anschrift

Es werden nur zwei Arten von Anschriften unterschieden, wodurch die Anzahl der Inhalte sowie die Länge des Feldes reduziert werden konnten. Die Ausprägung zur Kontaktanschrift ist im XML Schema ein selbständiger Block, wodurch die Ausprägung "3" sowie das Feld "Anzahl Anschrift" entfallen können, da diese im XML Schema nicht über ein gesondertes Feld dargestellt werden.

Geschlecht

Die Aufnahme des Feldes Geschlecht dient der korrekten Anrede der Kontaktperson.

Anzahl-BS

Die Angabe zur Anzahl der Beschäftigungsstellen erfolgt nicht über ein gesondertes Feld, sondern wird über Attribute im Schema gelöst. Es ist daher zu streichen.

Land

Aufgrund der anstehenden Einführung des Datenlexikons und dem Wunsch der Softwareersteller folgend, eine einheitliche Verwendung von Feldgruppen sicherzustellen, wurde das Feld "Land" bei der Anschrift des Arbeitgebers ergänzt.

Anlage 2 der Gemeinsame Grundätze – Rückmeldung Genehmigung Arbeitgeber[3]

Versionsnummer

Die Versionsnummer verfügt über fünf Stellen (inklusive der trennenden Punkte), damit eine Unterscheidung der vorgenommen Änderungen erfolgen kann. Die erste numerische Stelle wird bei grundlegenden Anpassungen der Datensatzbeschreibung hochgezählt, die zweite numerische Stelle kann z. B. Änderungen am Wertevorrat abbilden und die dritte numerische Stelle wird bei Erweiterungen der Prüfungen angepasst.

Absendernummer und Empfängernummer

Angleichung der Formulierung an bestehende Beschreibungen.

Fehlerkennzeichen

Die Rückmeldung von Fehlern erfolgt über eine gesonderte Ausprägung in den Steuerungsdatensätzen, so dass die Übermittlung der fehlerhaften Datensätze entfällt. Daher sind die Ausprägungen zum Fehlerverfahren zu streichen.

Datensatzsatz-ID

Die Datensatz-ID wurde aus Gründen der einheitlichen Ausprägung des Kommunikationsteils aus Punkt 4 in den Kommunikationsteil (Punkt 2) verschoben.

Anlage 3 der Gemeinsame Grundätze – Rückmeldung Ablehnung Arbeitgeber[4]

Die Anpassungen in den Feldern entsprechen der Anlage 2[5]

Anlage 4 der Gemeinsame Grundätze – Antrag Ausnahmevereinbarung[6].

Die Änderungen in den Angaben zur Kommunikation entsprechen der Anlage 1[7].

Geschlecht

Die Aufnahme des Feldes Geschlecht dient der korrekten Anrede der Kontaktperson.

Land

Aufgrund der anstehenden Einführung des Datenlexikons und dem Wunsch der Softwareersteller folgend, eine einheitliche Verwendung von Feldgruppen sicherzustellen, wurde das Feld "Land" bei der Anschrift des Arbeitgebers ergänzt.

Anzahl-BS

Die Angabe zur Anzahl der Beschäftigungsbetriebe erfolgt nicht über ein gesondertes Feld, sondern wird über Attribute im Schema gelöst. Es ist daher zu streichen.

Gesamtdauer sowie Begründung

Die Felder Gesamtdauer und Begründung sind vom Arbeitgeber jeweils nur einmal anzugeben und werden in den Punkt 9 verschoben.

Adresszusatz

Die Krankenkassen nutzen keinen Adresszusatz, daher ist dieses Feld aus Gründen der Einheitlichkeit zu streichen.

Arbeitsvertrag

Die DVKA prüft bei einem Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung, ob die Person auch während der Tätigkeit im Ausland über eine arbeitsrechtliche Anbindung in Deutschland verfügt. Aus diesem Grund wurde der Punkt "Arbeitsvertrag", unter dem konkretere Angaben zu...

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