Steuerfreie Beihilfen, die ein Arbeitgeber seinem in einer Notsituation befindlichen Arbeitnehmer gewährt, sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Sind die Beihilfen in Notsituationen für den über 600 EUR im Kalenderjahr hinausgehenden Betrag steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.

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