Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die Berechtigung des Beitragsabzugs beruhen auf den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zur Einziehung der Beitragsanteile des Versicherten. Im Hinblick darauf ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Stützt der Arbeitgeber seinen vermeintlichen Anspruch z. B. bei beendetem Arbeitsverhältnis auf § 826 BGB, so handelt es sich um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für welche die Arbeitsgerichte zuständig sind.

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