Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.
Beitragsart | Für die Erstattung zuständiger Versicherungsträger |
---|---|
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge | Krankenkasse |
Rentenversicherungsbeiträge | Rentenversicherungsträger |
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung | Arbeitsagentur, in dessen Bezirk die Krankenkasse, die die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhalten hat, ihren Sitz hat |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen