Früher wurde der gesamte Raum mit der Nennbeleuchtungsstärke beleuchtet (Allgemeinbeleuchtung). Nun können der Bereich der Sehaufgabe, definiert als der Teil des Arbeitsplatzes, in dem die Sehaufgabe ausgeführt wird, sowie der (unmittelbare) Umgebungsbereich (Abb. 1) unterschiedlich beleuchtet werden. Um den Bereich der Sehaufgabe schließt sich der unmittelbare Umgebungsbereich mit mind. 0,5 m Breite an. Die Beleuchtungsstärke im weiteren Umfeld hängt von den anderen hier eingerichteten Arbeitsplätzen bzw. zu verrichtenden Sehaufgaben ab.

Abb. 1: Arbeitsplatz und Sehaufgabe: Bereich der Sehaufgabe, unmittelbare Umgebung und Hintergrundbereich für größere Räume

Die Arbeitsbereiche setzen sich zusammen aus

  • Arbeitsflächen,
  • Benutzerflächen,
  • und allen, dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen.

Neben den Arbeitsbereichen wird untergliedert:

  • Umgebungsbereiche (UB): Unmittelbarer Umgebungsbereich ist die den Bereich der Sehaufgabe umgebende, sich im Gesichtsfeld befindende Fläche von mind. 0,5 m Breite;
  • sonstige Bereiche (SB), die nicht zum Umgebungsbereich gehören, z. B. Verkehrswege, Lagerflächen, andere größere Hallenbereiche;
  • Teilflächen (TF), die nur für bestimmte Tätigkeiten mit höheren Sehanforderungen innerhalb des Arbeitsbereichs festgelegt werden (vgl. Abb. 6 in Abschn. 4.3).

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