6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen
Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-Team wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblichen Experten unterstützt werden.
Ziel ist eine effiziente Verzahnung der Arbeit des BEM-Teams mit der Arbeit der Fachabteilungen und den betrieblichen Gremien bzw. Akteuren. Unter Einhaltung des Datenschutzes wird ein gegenseitiger, einzelfallunabhängiger Erfahrungsaustausch zwischen BEM-Team und betrieblichen Kooperationspartnern durchgeführt.
Das BEM baut auf vorhandenen betrieblichen Informationen auf, die sowohl bei den fallbezogenen Tätigkeiten des BEM-Teams im Rahmen der Situationsanalyse, Maßnahmenplanung und -umsetzung, als auch während der gesamten Fallbearbeitung Berücksichtigung finden, insbesondere dann, wenn fallübergreifende Informationen von Bedeutung sind.
Häufige Muskel-/Skelett-Erkrankungen
Stellt das BEM-Team im Rahmen seiner Tätigkeit fest, dass in einem Bereich besonders häufig Muskel-/Skelett-Erkrankungen ähnlicher Art auftreten, kann dies in Zusammenhang mit der dort bestehenden Arbeitsplatzgestaltung stehen. Hier ist es sinnvoll, die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. auch den Arbeitsschutzausschuss darüber zu informieren, der diesem Problem im Rahmen seiner Aufgaben nachgehen kann.
Dabei sind verschiedene Unternehmensebenen und Zielgruppen zu unterscheiden:
- Unternehmensleitung und betriebliche Interessenvertretung;
- Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit);
- Kooperationspartner des BEM im Stab und der Linie.
6.1.1 Unternehmensleitung und Interessenvertretung
Das BEM-Team ist im Auftrag des Arbeitgebers mit Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung tätig.
Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an den Arbeitgeber und die Interessenvertretung über die Arbeit des BEM-Teams zu geben, Erfolge aufzuzeigen, unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Instanzen zu bewerten.
Ziel dieser Rückmeldung ist es, das Problembewusstsein der Unternehmensleitung auf allen Ebenen für das BEM zu schärfen, die Bereitschaft für betriebliche Veränderungen zu erhöhen und damit die Erfolgsaussichten des BEM zu verbessern. Eine Schulung aller betrieblichen Interessenvertreter zu Beginn des BEM (Grundlagen, Prozesse und Abläufe, Rollen und Aufgaben der Akteure) trägt zu einer einheitlichen Wissensbasis bei und schafft Transparenz über die betrieblichen BEM-Prozesse.
Der Arbeitgeber informiert die Belegschaft über die Ergebnisse des BEM.
6.1.2 Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit)
Das BEM lebt vom Vertrauen der Beschäftigten darin, dass das Verfahren ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt wird, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
Vertrauensbildung heißt in diesem Zusammenhang, Transparenz über den Ablauf des Verfahrens herzustellen und der Belegschaft regelmäßig Rückmeldungen über die Ergebnisse der Arbeit des BEM-Teams zu geben.
6.1.3 Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie
Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM.
Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle zu. Sie sind grundsätzlich beteiligt im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die betroffenen Beschäftigten. Sie sind aber insbesondere bei Arbeitsgestaltungsmaßnahmen aktiv einzubeziehen und letztendlich verantwortlich für die inhaltlich korrekte und termintreue Realisierung der vereinbarten Maßnahmen. Von ihrem Engagement für die nachhaltige Eingliederung eines erkrankten Mitarbeiters hängt der Erfolg des BEM wesentlich ab. Daher ist eine Qualifizierung zum Nutzen, ihren Rollen und Aufgaben im BEM eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind im Rahmen ihrer Aufgaben die Berater des Arbeitgebers und der betrieblichen Interessenvertretung für alle Belange des Arbeitsschutzes, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Damit ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch ein wichtiger Akteur bei der leistungs- und behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung im BEM. Gleichzeitig stellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung und unterstützt bei deren Aktualisierung und/oder Ergänzung für den betroffenen Arbeitsplatz. Der Betriebsarzt wird darüber hinaus entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX in die Arbeit des BEM-Teams einbezogen.
6.1.4 Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenzubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten.
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u. a....