Prof. Dr. Daniela Eisele-Wijnbergen
Zusammenfassung
Benefits werden zusätzlich zur eigentlichen Aufgabe und internen Entfaltungs- sowie Entwicklungsmöglichkeiten, der Vergütung und den Arbeitsbedingungen angeboten. Eine interessante Tätigkeit, interne Aufstiegsmöglichkeiten, ein gutes Betriebsklima, ein schickes Bürogebäude an einem attraktiven Standort, faire Gehälter oder auch ein flexibles Arbeitszeitmodell sind keine Zusatzleistungen, sondern Hauptbestandteile eines attraktiven Arbeitsverhältnisses. Mit zusätzlichen Leistungen, auch (Fringe)Benefits, können sich Arbeitgeber positionieren und profilieren. Dies dient zur Schärfung ihrer Arbeitgebermarke auf dem Arbeitsmarkt und zur Steigerung von Identifikation, Retention und Motivation der Beschäftigten im Unternehmen.
Wie das geht und worauf zu achten ist, zeigt der folgende Beitrag.
1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick
Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen.
Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das Mitbringen von Hunden (und/oder ggf. anderen Haustieren) zur Arbeit besonders passend. Für andere Firmen und Beschäftigte dagegen sind die Mitarbeiterrabatte auf hauseigene Dienstleistungen und Produkte, z. B. in Form von Freigetränken bei einem produzierenden Betrieb der Getränkeindustrie, besonders zentral. Für wieder andere Organisationen und ihre Mitglieder sind es die bezahlten Freistellungstage für soziales Engagement, auf die alle Beteiligten besonders stolz sind.
Zusatzleistungen richtig abgrenzen
Insbesondere viele Umfragen zum Thema Benefits (und Zusatzleistungen) bilden ein Sammelsurium an Leistungen und Zusatzleistungen ab, was Aussagekraft und Vergleichbarkeit schmälert. Natürlich schneidet die betriebliche Altersversorgung im direkten Vergleich mit dem Verdienst schlecht ab. Die Vergütung selbst ist (anders als die Vorsorge) eine Hauptleistung und damit von einer Zusatzleistung abzugrenzen. Auch die in derlei Aufstellungen oft genannte Work-Life Balance ist keine Zusatzleistung, sondern kann durch entsprechende Angebote allenfalls gefördert werden. Wesentlich sind hier jedoch die Vereinbarungen zur Arbeitszeit.
Eine genaue Unterscheidung von Arbeitsbedingungen und Hauptleistungen zu Zusatzleistungen ist kaum möglich, genauso wie eine vollständige Abbildung. Nicht nur vor dem rechtlichen Hintergrund sollte möglichst sorgfältig hinterfragt werden, ob es um einen zusätzlichen Benefit oder um die eigentliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses geht. Man könnte sagen: Während das letzte Pflicht ist, sind zusätzliche Leistungen eine Kür. Negativ-Beispiele, wenn diese Reihenfolge durcheinandergerät:
- Einzelnen Mitarbeitern werden zusätzliche MBA-Studiengänge subventioniert, während nicht einmal alle notwendigen Compliance Schulungen gestemmt werden.
- Den Mitarbeitern wird die Homeoffice-Ausstattung finanziert, die IT-Infrastruktur ist aber nicht auf Stand und verursacht ständig Ausfälle.
- Während Fitnessstudio-Mitgliedschaften unterstützt werden, sind die Arbeitsplätze ergonomisch unzureichend ausgestattet.
Arbeitsbedingungen nicht mit Zusatzleistungen verwechseln
Unterscheiden Sie möglichst sorgfältig zwischen der Gestaltung des eigentlichen Arbeitsverhältnisses und dessen Bedingungen und dem Angebot zusätzlicher Leistungen. Hier geht es um letztes. Volle Wirkung entfalten sie nur, wenn Tätigkeit und Arbeitsbedingungen bereits gut aufgestellt sind.
Wichtig ist es in jedem Fall, Sozialleistungen im engeren Sinne abzugrenzen. Damit sind die gesetzlich vorgegebenen Zusatzleistungen gemeint. Hierzulande betrifft dies vorrangig Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Unfallversicherung. Im Weiteren können bspw. auch medizinisch indizierte Leistungen, wie eine persönliche Schutzausrüstung oder Massagen für besonders stark belastete Berufsgruppen, dazugehören. Diese Zusatzleistungen sind zur Profilierung nicht geeignet, da sie für reguläre Arbeitsverhältnisse verpflichtend sind.
Im Folgenden werden unter Zusatzleistungen über wesentliche Bestandteile des Arbeitsverhältnisses hinausgehende und nicht gesetzlich vorgeschriebene Leistungen verstanden. Dabei können Leistungen dennoch rechtlich notwendig sein, wenn sie einmal kollektiv- oder individualvertraglich vereinbart sind oder als betriebliche Übung ein Anspruch begründet wird. Der Aspekt der rechtlichen Begründung wird hier ausgeklammert und nur im Teil der Aspekte einer Umsetzung, kurz angesprochen. Eine inhaltliche Strukturierung der Vielzahl an Zusatzleistungen hat sich bewährt:
Zusätzliche Leistungen runden die Tätigkeit und das Profil als Arbeitgeber ab. Entscheidende Grundlagen für die Attraktion, Motivation und Retention von Mitarbeitern bleiben die Tätigkeiten sowie die Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Positiv-Beispi...