Entschädigungen sind u. a. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB wegen

  • Verdienstausfalls aufgrund vertragswidriger Arbeitgeberkündigung oder
  • berechtigter außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.

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