Der Antrag soll enthalten

 

1.

Angaben zur Person,

 

2.

Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,

 

3.

eine Darstellung der Verfolgung,

 

4.

Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,

 

5.

die Angabe von Beweismitteln,

 

6.

eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie[1]

 

7.

[2]Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten.

[1] Geändert durch Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) vom 28.11.2018. Anzuwenden ab 01.01.2019.
[2] Nr. 7 angefügt durch Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) vom 28.11.2018. Anzuwenden ab 01.01.2019.

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