Eine Probezeit von mindestens 1 und höchstens 4 Monaten ist für jedes Berufsausbildungsverhältnis vorgeschrieben.[1]

 
Praxis-Tipp

Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechungen im Vertrag vereinbaren

Im Ausbildungsvertrag kann vereinbart werden, dass sich die 4-monatige Probezeit bei einer (nicht vom Ausbildenden vertragswidrig selbst herbeigeführten) Unterbrechung der Ausbildung entsprechend verlängert. Nicht zu beanstanden ist dabei eine Verlängerungs-Klausel im Fall einer Unterbrechung der Probezeit von mehr als einem Drittel.[2] Eine dementsprechende Klausel könnte wie folgt lauten: "Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung."

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?