Die Ausbildung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ist nicht möglich. Die Geringverdienergrenze von 325 EUR[1] bei der Ausbildung führt zur Lohnsteuerfreiheit.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge