Berufsausbildungsbeihilfe wird u. a. während einer Berufsausbildung von der Agentur für Arbeit auf Antrag geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.[1] Lohnsteuerrechtliche Konsequenzen hat diese Leistung für den Ausbilder nicht.

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