Zwischen ....................(im Folgenden "Ausbildender")
Anschrift...................................
und Frau/Herrn...................(im Folgenden "Auszubildender")
geb. am.............wohnhaft....................................
gesetzl. vertr. durch ....................................
wohnhaft.........................................
wird nachstehender Vertrag nach Maßgabe des Berufsbildungsgesetzes und der Ausbildungsordnung zur Ausbildung im Ausbildungsberuf..................geschlossen. Die als Anlage beigefügte zeitliche und sachliche Gliederung des Ablaufs der Ausbildung (Ausbildungsplan) ist Bestandteil dieses Vertrags.
§ 1 Ausbildungszeit (Dauer)
- Die Ausbildungszeit beträgt ....... Jahre. Hierauf wird die Berufsausbildung zum................/die Vorbildung/Ausbildung in ............. mit ....... Monaten angerechnet. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am ................. und endet am ................. .
- (Probezeit) Die Probezeit beträgt ..... Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Unterbrechungszeitraum.
- (Vorzeitige Beendigung der Ausbildung) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der in Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung.
- (Verlängerung der Ausbildung) Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen hin bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
§ 2 Ausbildungsort
Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelung in § 3 Nr. 12 in............................. sowie in den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt.
Alternativ
Optional: Digitale mobile Ausbildung
Darüber hinaus kann nach Weisung des Ausbildenden bis zu ……. % der betrieblichen Ausbildungszeit als digitale mobile Ausbildung stattfinden. Der Auszubildende erhält hierfür vom Ausbildenden kostenlos ein geeignetes mobiles Endgerät (Laptop o.ä.), mit er sich auf eigene Kosten von einem anderen Ort aus einwählen kann, um nach näherer Absprache mit dem Ausbilder von diesem die Ausbildungsinhalte vermittelt zu bekommen. Dabei müssen die Ausbildungsinhalte und die Orte, an denen sich die Auszubildenden und ihre Ausbilder jeweils aufhalten, für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten auf Distanz geeignet sein und die Qualität der Vermittlung derjenigen bei gleichzeitiger Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder am gleichen Ort gleichwertig sein; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausbilder jederzeit zu den betriebsüblichen Zeiten für den Auszubildenden erreichbar ist, den Lernprozess steuert und begleitet sowie die Lernfortschritte kontrolliert.
§ 3 Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende verpflichtet sich,
- (Ausbildungsziel) dafür Sorge zu tragen, dass dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
- (Ausbildender) selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder zu beauftragen und diesen dem Auszubildenden schriftlich bekanntzugeben,
- (Ausbildungsordnung) dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen,
- (Ausbildungsmittel) dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,
- (Besuch der Berufsschule/externe Ausbildungsmaßnahmen) den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen, ebenso, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgeschrieben oder nach Nr. 12 durchzuführen sind,
- (Schriftliche Ausbildungsnachweise) soweit schriftliche Ausbildungsnachweise im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und während der Ausbildung die schriftlichen Ausbildungsnachweise kostenlos zur Verfügung zu stellen und ihm Gelegenheit geben, diese während der Ausbildungszeit zu führen, sowie die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen,
- (Ausbildungsbezogene Tätigkeiten) dem Auszubildenden nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind,
- (Sorgepflicht) dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird,
(Ärztliche Untersuchungen)...