Überblick

Wird das Berufsausbildungsverhältnis nicht infolge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags vorzeitig beendet, so endet es grundsätzlich mit Ablauf der im Ausbildungsvertrag oder in der entsprechenden Ausbildungsverordnung festgelegten Ausbildungszeit. Für den Fall, dass der Auszubildende bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung besteht, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zustande, wenn der Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ohne ausdrücklich entgegenstehende Vereinbarung weiterbeschäftigt wird.

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