Risikofaktoren
Ein besonderer Risikofaktor stellt der Hauttyp einer Person dar. Anhand dessen bemisst sich der Gefährdungsgrad und kann das Risiko, an malignen (bösartigen) Hautveränderungen zu erkranken, bewertet werden.
Es gibt 6 unterschiedliche Hauttypen:
Hauttyp |
Beschreibung |
Bräunung |
Sonnenbrand |
Hauttyp 1 |
sehr helle, extrem empfindliche Haut |
nein |
ja, sehr schnell |
Hauttyp 2 |
helle, empfindliche Haut |
kaum bis mäßig |
häufig |
Hauttyp 3 |
helle bis hellbraune Haut |
stark |
selten |
Hauttyp 4 |
hellbraune, olivfarbene Haut |
bräunt schnell |
sehr selten |
Hauttyp 5 |
dunkelbraune Haut |
immer |
so gut wie nie |
Hauttyp 6 |
dunkelbraune bis schwarze Haut |
immer |
nie |
Maßnahmen
Outdoor-Worker mit Hauttyp 5 und 6 haben das geringste Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, Personen mit Hauttyp 1 sind hingegen sehr stark gefährdet.
Folgende präventive Maßnahmen werden empfohlen:
- Sonne meiden: Besonders in der sonnenintensivsten Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr sollte direkte Sonneneinstrahlung – soweit möglich – vermieden werden. Hier kann die Installation von Sonnensegeln oder sonstigen Schattenspendern Schutz bieten.
- Arbeits- und Pausenzeiten anpassen: Besonders im Sommer sollten die Arbeits- und Pausenzeiten möglichst angepasst werden und die Arbeit z. B. in die frühen Morgenstunden oder in den frühen Abend verlegt werden.
Textiler Sonnenschutz: Es sollte undurchsichtige Kleidung getragen und insbesondere der Kopf mit Hut oder Kappe bedeckt werden. Zudem sollten die Augen durch eine geeignete Sonnenbrille geschützt werden.
Wichtig: Auch im Schatten auf Kleidung und Kopfbedeckung achten, denn 30 bis 50 % der UV-Strahlung sind noch vorhanden.
- Sonnenschutzmittel: Auf unbedeckte Körperstellen Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, vorzugsweise 50+ auftragen. Bei LSF 30–50 besteht ein Schutzfaktor von 1,5–2 für hellen Hautkrebs. Das Auftragen sollte in regelmäßigen Abständen (je nach Intensität und Schweißtreiben mindestens alle 2 Stunden) wiederholt werden.
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge: Vorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screenings) mindestens einmal pro Jahr für Arbeitnehmer anbieten, die z. B. von Anfang April bis Ende September täglich zwischen 10 und 15 Uhr mindestens 1 Stunde im Freien in der Sonne oder 2 Stunden im Schatten arbeiten.
- Information und Aufklärung der Beschäftigten über persönliche Sonnenschutzmaßnahmen zum UV-Index zur Abschätzung der UV-Intensität.
Beschäftigte und Arbeitgeber, die sich an diese Regeln halten und zusätzlich regelmäßige Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen (Hautkrebs-Screenings) durchführen lassen, können durch Früherkennung im Falle einer Erkrankung zur vollständigen Heilung beitragen.