Durch UV-Strahlung verursachter Hautkrebs wird teilweise schon als "Volkskrankheit" bezeichnet. Auch der berufliche Kontext kann zur Entstehung dieser Krankheit beitragen, da zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen in Deutschland hauptsächlich oder gelegentlich im Freien arbeiten. Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut, verursacht durch natürliche UV-Strahlung, werden seit 2015 als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) anerkannt. Angesichts des Klimawandels ist es wichtig, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber für dieses Problem zu sensibilisieren und auf mögliche Präventionsmaßnahmen hinzuweisen.

Die Übersicht gibt einen Überblick über Risikofaktoren, die Hautkrebs begünstigen, und erläutert Maßnahmen, die zur Minimierung des Risikos, an Hautkrebs zu erkranken, beitragen.

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