Immer wieder taucht die Problematik auf, dass Personen als selbstständige Unternehmer auftreten, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer sind. Dieser Personenkreis wird als Scheinselbstständige bezeichnet. Sie gelten jedoch in der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Arbeitnehmer.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge