Eine ausreichende persönliche Hygiene ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Neben Verhaltensregeln ist auch die Beschaffung der notwendigen Ausstattungen wichtig. Hierzu gehören:

  • ausreichende Handwaschmöglichkeiten und -mittel,
  • ausreichende Vorräte an Hygiene-Verbrauchsmaterialien (Waschlotion, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel, ggf. Hygienemasken),
  • Aufstellung zusätzlicher Desinfektionsmittelspender.

Für die Beschäftigten sind entsprechende allgemeine und arbeitsplatzbezogene Regeln zur guten Hygienepraxis aufzustellen.

Dazu gehören z. B.:

  • das Vermeiden unnötiger Handkontakte,
  • das regelmäßige Händewaschen mit Seife (ggf. zusätzliche Händedesinfektion), z. B. nach Personenkontakten und Berühren von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • das Vermeiden des (gewohnheitsmäßigen) Berührens von Augen, Mund und Nase,
  • die Art des hygienischen Hustens und Niesens,
  • das Abstandhalten zu Hustenden und Niesenden,
  • die Verwendung von Einwegpapiertaschentüchern,
  • das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen.

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