Begriff

Eine Betriebsänderung ist eine Maßnahme des Arbeitgebers, die für eine erhebliche Zahl von Arbeitnehmern typischerweise mit wirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere Entlassungen verbunden ist. Daher werden an eine Betriebsänderung Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats, aber auch die Pflicht zur Verhandlung über einen Interessenausgleich und ggf. auch einen Sozialplan geknüpft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Betriebsänderung ist in § 111 BetrVG beschrieben. Auch die Erleichterungen für den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 5 KSchG bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit namentlicher Benennung der zu kündigenden Arbeitnehmer setzt eine Betriebsänderung voraus.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge