Die Umstellung eines Einschichtsystems auf ein Zweischichtsystem oder auch auf ein Dreischichtsystem stellt eine nur auf Missbrauch überprüfbare Unternehmerentscheidung dar. Die Änderung des Schichtsystems kann deshalb die Änderungskündigung zur Durchsetzung des Schichtsystems sozial rechtfertigen.[1]

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