Änderungen der Betriebsdaten sind unverzüglich zu melden. Die Änderungsmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber mittels elektronischer Datenübertragung[1] mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD). Manuelle Meldungen an den Betriebsnummern-Service (BNS) sind nicht vorgesehen. Können die Daten nicht mit einem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden, ist die systemgeprüfte Ausfüllhilfe "SV-Meldeportal" zu verwenden.

 
Hinweis

Betriebsdatenpflege bei Insolvenz

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter zur Abgabe der Änderungsmeldung verpflichtet.

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