SV-Meldeportal löst sv.net ab

Die Ausfüllhilfe sv.net zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen wurde im Oktober 2023 durch das neue SV-Meldeportal abgelöst. Die Übergangsfrist zur eingeschränkten Weiternutzung von sv.net ist nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert worden.

Die bisher von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) angebotene elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde zum 1. Oktober 2023 nach über 20 Jahren durch eine neue Anwendung ersetzt.

Zunächst war eine Übergangsfrist zur eingeschränkten Weiternutzung von sv.net bis zum 29. Februar 2024 angesetzt. Diese Möglichkeit wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Spätestens dann ist für Nutzer von sv.net jedoch ein Umstieg auf das neue SV-Meldeportal notwendig. 

Verpflichtung zur Bereitstellung

Eine Gesetzesänderung verpflichtet die Sozialversicherungsträger, die bisher freiwillig zur Verfügung gestellte Anwendung nun verpflichtend zu gewährleisten. Die Ausfüllhilfe muss Arbeitgebern und Selbstständigen daher dauerhaft für den elektronischen Datenaustausch zugänglich sein. Für die Verwendung ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Entwickelt wurde das SV-Meldeportal von der ITSG in Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband.

Kein Ersatz für Entgeltabrechnungsprogramme

Das SV-Meldeportal ersetzt keine Entgeltabrechnungsprogramme, da es wie auch schon ihr Vorläufer keine Berechnungen vornimmt. Allerdings bekommt die Webanwendung neben einer neuen Oberfläche einige neue Funktionen. Dazu zählt zum Beispiel eine cloudbasierte Datenspeichermöglichkeit. Dies bietet insbesondere Kleinstarbeitgebern die Möglichkeit alle relevanten Daten elektronisch vorzuhalten. Die gespeicherten Daten können später auch im Rahmen einer elektronischen Betriebsprüfung genutzt werden. Die Speicherdauer ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. 


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Schlagworte zum Thema:  Entgeltabrechnung, Sozialversicherung