Wenn ein Arbeitnehmer durch den Wechsel des Arbeitgebers gleichzeitig ein höheres Arbeitsentgelt erhält, welches die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, stellt sich die Frage nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht. Wenn mit dem neuen Arbeitgeber auch ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist der Arbeitgeberwechsel wie ein neues Beschäftigungsverhältnis zu werten. Das bedeutet, dass mit dem Wechsel des Arbeitgebers die bisherige Krankenversicherungspflicht entfällt und vom Zeitpunkt des neuen Beschäftigungsverhältnisses an Krankenversicherungsfreiheit besteht. Dies gilt ebenso, wenn der Betriebsnachfolger in die Rechte des bisherigen Betriebsinhabers eintritt[1] und der neue Betriebsinhaber eine Erhöhung des bisherigen Entgelts vornimmt.

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