Arbeitnehmerbefragungen können erforderlich werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geklärt werden müssen. Der Beschäftigte hat auf Verlangen dem Versicherungsträger Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen[1] über
- die Art und Dauer seiner Beschäftigungen,
- die hierbei erzielten Arbeitsentgelte,
- seine Arbeitgeber und
- die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Tatsachen.
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