Mit Geldbuße bis zu 100.000 EUR kann geahndet werden, wenn unrichtige Belege (z. B. Scheinrechnungen, falsche Arbeits- oder Verdienstbescheinigungen), die Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung ermöglichen, ausgestellt oder weitergegeben werden. Auch Leistungsmissbrauch fällt unter den Begriff der Schwarzarbeit.

Wer aus grobem Eigennutz Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder als Mitglied einer Bande handelt, die fortgesetzt solche Taten begehen will oder begeht, riskiert eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR.

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