Grundsätzlich gibt es 2 Anknüpfungspunkte präventiver Maßnahmen innerhalb der betrieblichen Gesundheitsförderung: Die Verhältnis- und die Verhaltensprävention.
Verhältnisorientierte Maßnahmen setzen an den Verhältnissen/Arbeitsbedingungen im Unternehmen an und sind die bedeutsamsten Maßnahmen für eine effektive Stressbewältigung im Unternehmen. Diese beginnen mit einer mitarbeiterorientierten und gesundheitsförderlichen Kultur im Unternehmen. Das Unternehmen ist somit für ein gesundheitsförderliches Umfeld und eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation verantwortlich. Zusätzlich beziehen sich die verhältnisorientierten Maßnahmen auf die körperliche Gesundheit z. B. in Form von Angeboten zur Verbesserung der körperlichen Fitness (Firmenfitness), eine gesunde Ernährung (gesunde Betriebskantine) oder Workshops zum Thema Gesundheit.
Dahingegen setzen verhaltensorientierte Maßnahmen an dem Verhalten der Menschen an. Dabei geht es vor allem um die Änderung des Verhaltens der Mitarbeitenden in Bezug auf Bewegung, gesunder Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention. Nicht nur die Mitarbeitenden, die gesund leben, sollen erreicht werden, sondern vor allem auch diejenigen, die z. B. übergewichtig sind oder sich gesundheitsschädigend verhalten. Die Grundlage hierfür ist der Aufbau von Wissen über die eigene Gesundheitsförderung auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene. Die Arbeitnehmer sollen lernen, gesundheitsorientiertes Verhalten, wie z. B. mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, die Treppe zu nehmen oder eine gesunde Ernährung, in ihren eigenen Alltag zu integrieren.
In der Praxis können zahlreiche Angebote in Form von Kursen, z. B. Yoga-/Pilates-Kurse oder Lauftreffs, angeboten werden. Das Krafttraining, z. B. in Form von Körpergewichtstraining, kann auch in Kleingruppen durchgeführt werden, um so den sozialen Aspekt zu erhöhen. Die Durchführung des Trainings kann sowohl im Unternehmen als auch im Freien erfolgen. Sowohl das Ausdauer- als auch das Krafttraining sollte mit einer moderaten Intensität absolviert werden. Laut WHO-Empfehlungen sollten Erwachsene zum Gesundheitserhalt und zur Gesundheitsförderung mindestens 150 Minuten/Woche aerobe körperliche Aktivität mit moderater oder 75 Minuten/Woche aerobe körperliche Aktivität mit höherer Intensität durchführen. Zusätzlich sollten Erwachsene muskelkräftigende körperliche Aktivität an mindestens 2 Tagen pro Woche durchführen (Rütten & Pfeifer, 2016). Das Angebot kann entweder in Form einer "bewegten Pause" oder vor oder nach der Arbeit durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind möglich:
Entspannung:
- Progressive Muskelrelaxation (PMR),
- Atementspannung,
- Yoga,
- Pilates.
Ausdauer:
- Lauftreffs (mit unterschiedlichen Leistungsniveaus) – mit Vorbereitung auf z. B. Volksläufe,
- gemeinschaftliches Radfahren,
- Schwimmen,
- Trainingsgruppe mit Ziel Staffeltriathlon.
Krafttraining:
- Kooperation mit einer Gesundheits-/Fitnesseinrichtung,
- Körpergewichts-/Freihantel-/Maschinentraining,
- Einzel- oder auch Kleingruppen,
- Indoor oder Outdoor.
BGM-Maßnahmen bedarfsorientiert einführen
BGM-Maßnahmen sollten bestenfalls bedarfsorientiert eingeführt werden und nicht nach dem Gießkannenprinzip, also nach dem Motto "wir machen einfach mal!". Ermitteln Sie daher zunächst in Ihrem Unternehmen, welche Maßnahmen zur Stressbewältigung die Beschäftigten besuchen bzw. beanspruchen möchten. Dies können Sie beispielsweise im Rahmen einer anonymen Mitarbeiterbefragung oder bei Gesundheitszirkeln erfragen.