Überblick

Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Hierzu zählen das Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen und Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers vor der Einstellung.

Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzliches Schuldverhältnis mit beiderseitigen Rechten und Pflichten und damit eine mögliche Haftung sowohl des Arbeitgebers als auch des Bewerbers bei Pflichtverletzungen.

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