Ein- und Zweifamilienhäuser | 80 | Jahre |
Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser | 80 | Jahre |
Wohnungseigentum | 80 | Jahre |
Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke: |
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Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) | 80 | Jahre |
Museen, Theater, Sakralbauten | 70 | Jahre |
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude | 60 | Jahre |
Banken und ähnliche Geschäftshäuser | 60 | Jahre |
Einzelgaragen und Mehrfachgaragen | 60 | Jahre |
Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen | 50 | Jahre |
Wohnheime, Internate, Alten- und Pflegeheime | 50 | Jahre |
Kauf-/Warenhäuser | 50 | Jahre |
Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser | 40 | Jahre |
Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime | 40 | Jahre |
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen | 40 | Jahre |
Sport- und Tennishallen, Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder | 40 | Jahre |
Tief-, Hoch- und Nutzfahrzeuggaragen als Einzelbauwerke, Carports | 40 | Jahre |
Betriebs- und Werkstätten, Industrie- und Produktionsgebäude | 40 | Jahre |
Lager- und Versandgebäude | 40 | Jahre |
Verbrauchermärkte, Autohäuser | 30 | Jahre |
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches | 30 | Jahre |
Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen. | ||
Auffangklausel Für nicht aufgeführte Gebäudearten ist die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer aus der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten. |
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