Fragen der Ergonomie, des Raumklimas und der Beleuchtung wie auch der Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen sind detailliert geregelt, der Spielraum für eine zwingende Mitbestimmung ist dadurch geringer. Allerdings werden es oft erst die Mitglieder des Betriebsrats sein, die durch eigenes Erleben oder Berichte der Mitarbeiterschaft auf Mängel aufmerksam machen können. Dieses Wissen muss genutzt werden!

Bei Homeoffice-Arbeitsplätzen ist der Betriebsrat v. a. gefragt, wenn es darum geht, die Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu definieren und durchzusetzen.

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