Das für Erwachsenenbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Näheres
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zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten, bei denen die Teilnahme an Veranstaltungen auf dem Gebiet der ehrenamtsbezogenen Bildung einen Anspruch auf Bildungsfreistellung begründet, |
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zu Veranstaltungen, die überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dienen, |
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über das Anerkennungsverfahren nach § 10, insbesondere über
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über das Verfahren der Auskunftserteilung nach § 12 Abs. 2, insbesondere über die Form und Frist zu regeln. |
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