Das für Erwachsenenbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Näheres

 

1.

zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten, bei denen die Teilnahme an Veranstaltungen auf dem Gebiet der ehrenamtsbezogenen Bildung einen Anspruch auf Bildungsfreistellung begründet,

 

2.

zu Veranstaltungen, die überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dienen,

 

3.

über das Anerkennungsverfahren nach § 10, insbesondere über

 

a)

die Nachweise zur Eignung des Trägers und der Bildungsveranstaltungen,

 

b)

die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 4,

 

c)

die Zuständigkeit der für die Anerkennung zuständigen Behörde,

 

d)

die Zusammensetzung und Aufgaben des Beirates zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach § 10 Abs. 5 und

 

e)

die Liste anerkannter Bildungsveranstaltungen nach § 10 Abs. 8,

 

4.

über das Verfahren der Auskunftserteilung nach § 12 Abs. 2, insbesondere über die Form und Frist zu regeln.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge