Entscheidungsstichwort (Thema)
Beginn der Jahresfrist für Rücknahme eines Verwaltungsaktes
Orientierungssatz
Im Rahmen des § 45 Abs 4 S 2 SGB 10 ist nicht auf die Kenntnis des Außendienstmitarbeiters, sondern auf die Kenntnis des für die Rücknahme zuständigen Sachbearbeiters der Behörde bzw des Leistungsträgers abzustellen (vgl BSG vom 8.2.1996 - 13 RJ 35/94 = BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr 27).
Normenkette
Verfahrensgang
LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 29.05.2008; Aktenzeichen L 7 AL 6/08) |
SG Lüneburg (Entscheidung vom 27.11.2007; Aktenzeichen S 18 AL 371/04) |
Fundstellen
Dokument-Index HI2084581 |
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