Darüber hinaus gelten bei Erwerbseinkommen zusätzliche Freibeträge:

  • Bei einem Bruttoeinkommen von 100,01 EUR bis 520,00 EUR monatlich bleiben 20 % des Einkommens berücksichtigungsfrei.
  • Ab einem Bruttoeinkommen von 520,01 EUR bis 1.000,00 EUR monatlich bleiben 30 % des Einkommens berücksichtigungsfrei.
  • Ab einem Bruttoeinkommen von 1.000,01 EUR bis 1.200,00 EUR monatlich bleibt nochmals ein Betrag von 10 % berücksichtigungsfrei. Die Obergrenze von 1.200,00 EUR erhöht sich auf 1.500,00 EUR monatlich, wenn der Leistungsberechtigte mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge